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Im Folgenden finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen über die Mediationsstellen. Sie finden keine geeignete Antwort auf Ihre Frage? Dann wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns.

Was macht die Ombudsdienst für Verbraucher?

Was macht die Ombudsdienst für Verbraucher nicht?

Kann ich die Ombudsdienst mit allen beliebigen Streitigkeiten befassen?

Wie kann ich in Erfahrung finden, ob es sich um ein belgisches Unternehmen handelt, Wo finde ich weitergehende Informationen über Unternehmen

Sollte ich eingangs selbst versuchen, mit dem Unternehmen eine Lösung zu finden?

Ich habe bereits eine gerichtliche Klage Gericht eingereicht. Kann die Ombudsdienst für Verbraucher noch befasst werden?

Mit welchen Antwortfristen muss ich rechnen?

Wann gilt mein Antrag als vollständig?

Wann wird meine Beschwerde als zulässig betrachtet?

Was ist der Unterschied zwischen einer unvollständigen Beschwerde und einem unzulässigen Antrag?

Müssen sich die Parteien an die Empfehlung der Ombudsdienst für Verbraucher halten?

Welche Schritte kann ich neben der Einbeziehung der Ombudsdienst einleiten?

Wie wird die Ombudsdienst für Verbraucher finanziert?

Wie hoch ist der Betrag, den Unternehmen zahlen müssen?

Muss ich für die Bearbeitung einer Beschwerde durch die Ombudsdienst bezahlen?

Können Verjährungsfristen zur Anwendung kommen, während meine Beschwerde von der Ombudsdienst bearbeitet wird?

Muss ich meine strittigen Rechnungen bezahlen, während meine Beschwerde von der Ombudsdienst bearbeitet wird?

Was kann ich tun, sofern sich mein Antrag nicht die außergerichtliche Streitbeilegung bezieht, die von der Ombudsdienst für Verbraucher bearbeitet wird?

Bearbeitet die Ombudsdienst für Verbraucher auch länderüberschreitende Streitigkeiten?

Kann ich gegen eine Empfehlung der Ombudsdienst Widerspruch einlegen?

Wie verarbeitet die Ombudsdienst für Verbraucher meine persönlichen Daten?

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