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Die Ombudsdienst für Verbraucher kümmert sich insofern um Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem in Belgien geschäftsansässigen Unternehmen, als keine andere Stelle zuständig ist. Wir befassen uns mit allen Fragen, die nicht anderweitig geklärt werden können.

Eine wesentliche Zusammenarbeit

Im Rahmen der Lösungssuche sind wir auf die konstruktive Zusammenarbeit beider Parteien angewiesen. Im Zuge der Diskussion versuchen wir, eine für beide Seiten annehmbare gütliche Einigung zu erzielen, wobei wir die geltenden Rechtsvorschriften, aber auch die Grundsätze der Vernunft und Fairness berücksichtigen. Die Lösung steht immer im Mittelpunkt.

Was passiert, wenn dies nicht ergebnislos bleibt?

Gelingt es uns nicht, eine Lösung zu finden, erarbeiten wir eine Empfehlung. Dabei handelt es sich um die unparteiische Stellungnahme der Ombudsdienst für Verbraucher über den betreffenden Fall und um einen Lösungsvorschlag. Die Parteien sind nicht verpflichtet, dieser Empfehlung zu folgen.

Helfen und verbessern

Ausgehend von den Fälle, mit denen wir befasst werden, steht es uns ferner frei, Empfehlungen für einen bestimmten Sektor oder für das Parlament und die Regierung zu formulieren. Es handelt sich um Vorschläge, um bestimmte Problematiken anders zu behandeln, zu verbessern oder zu kontrollieren.

Einleitung eines Mediationsverfahren

Was macht die Ombudsdienst für Verbraucher nicht?

Wir sind nicht Ihr Rechtsanwalt, sodass wir Ihren Standpunkt nicht um jeden Preis vertreten werden. Falls wir der Auffassung sind, dass Sie Unrecht haben, werden wir Ihnen dies mitteilen.

Wir suchen nach Lösungen, aber wir können keine Vorschriften machen und niemanden zwingen. Folglich ist das Verfahren ist einschließlich für das Unternehmen unverbindlich. Es kann nicht zur Zusammenarbeit gezwungen werden.

Wir verhängen keine Strafen oder Geldbußen, die den Richtern und der Wirtschaftsinspektion vorbehalten sind.

01

Sie übermitteln uns Ihre Unterlagen und wir stellen gemeinsam sicher, dass sie vollständig sind und von uns richtig verstanden werden.

02

Wir leiten Ihren Fall an das Unternehmen weiter und bitten es um seine Darstellung der Ereignisse. In dieser ersten Phase hören wir vor allem die Parteien an.

03

Sobald wir über alle Informationen verfügen, suchen wir aktiv nach einer Streitlösung, wobei wir uns einerseits auf die Rechtsvorschriften stützen und andererseits auf Vernunft und Fairness setzen. Die Lösung steht im Mittelpunkt.

04

Wir schließen die Bearbeitung Ihres Falls innerhalb von 90 Tagen vorzugsweise im Zuge einer gütlichen Einigung ab. Sollte dies nicht gelingen, erarbeiten wir eine Empfehlung, die Auskunft über unseren Vorschlag zur Lösung des Streitfalls gibt.